Die Stadthalle Falkensee

Mit unserer Stadthalle ganz in der Nähe des Bahnhofes Falkensee schaffen wir großartige Möglichkeiten für Kultur- und Sportveranstaltungen.

m Unterschied zu vielen anderen Sport- und Veranstaltungshallen haben wir den Sportbereich vom Veranstaltungsbereich baulich getrennt. Deswegen bezeichnen wir die Halle auch als „Zwillingshalle". So wird es möglich, gleichzeitig eine Sportveranstaltung und eine Kulturveranstaltung durchzuführen.

Obwohl baulich getrennt, können beide Bereiche über das Foyer miteinander verbunden werden. So können beispielsweise Messeveranstaltungen unter Nutzung der gesamten Hallenkapazität in beiden Hallenteilen durchgeführt werden.

Organisation von Veranstaltungen

In der Stadthalle stehen Ihnen das Team Stadthalle für die Organisation der Veranstaltungen zur Verfügung.
Das Management der Stadthalle koordiniert Besichtigungen der Veranstaltungshalle, die Absprache von Veranstaltungsdetails, das Erstellen der Miet- und Dienstleistungsangebote und betreut die Stadthalle im Bereich der Infrastruktur. Dazu gehören die Heizung, das Lüftungssystem, die Grundbeleuchtung der Räume sowie Wasser und Strom.

Organisation der Licht- und Tonsteuerung

Die Organisation der veranstaltungsbezogenen Licht- und Tontechnik obliegt dem Veranstalter. Die Stadthalle verfügt über eine Licht- und Tonanlage. Die Kosten der zur Stadthalle gehörenden Technik und eine statische Einstellung sind in den Mietkosten enthalten. Eine dynamische Anpassung der Toneinstellungen und Lichteffekte während der Veranstaltung/Show ist der Veranstalter zuständig. Sofern diese Aufgaben nicht vom Veranstalter selbst übernommen werden bzw. übernommen werden können, sind die Dienstleistungen zusätzlich zu beauftragen.

Kosten bei Veranstaltungen

Die Kosten für Veranstaltungen sollen für den Veranstalter transparent sein. Deswegen werden seitens der Stadthalle Falkensee Mietkosten und Dienstleistungskosten getrennt ausgewiesen:

  • Mietkosten inklusive Betriebskosten entsprechend Abschnitt Mietpreise
  • Grundpauschale für die Betreuung von Veranstaltungen entsprechend Abschnitt Dienstleistungen. Diese Pauschale beinhaltet auch Kosten für die Vermarktung auf der Internetseite der Stadthalle und die allgemeine Objektbetreuung der Stadthalle Falkensee.
  • Kosten Für zusätzlich zu erbringende Leistungen, wie Bühnenprogramm, Werbeaktionen, Catering, Garderobenbetreuung, Einlass- und Ordnerdienste, Veranstaltungstechniker, Bühnenmeister, veranstaltungsbezogene Reinigungsleistungen, Veranstaltungsaufbau und Veranstaltungsabbau steht Ihnen das Stadthallenteam beratend zur Seite. Gern können Sie sich über entsprechende Dienstleister auch im Branchenverzeichnis der Stadt Falkensee erkundigen: Branchenverzeichnis.

Sicherheitskonzept, Sanitätswachen, Brandwachen

Der Veranstalter ist verpflichtet, eine Risikoeinschätzung für seine Veranstaltung vorzulegen. Für Veranstaltungen, die nach Art der Veranstaltung, in Hinblick auf das erwartete Publikum oder beispielsweise im Zusammenhang mit anderen externen Einflüssen, wie Demonstrationen oder sonstigen Störungen ein Sicherheitsrisiko erwarten lassen, ist vom Veranstalter ein zertifiziertes Sicherheitskonzept vorzulegen. Die Stadt Falkensee wird ohne ein zertifiziertes Sicherheitskonzept die Durchführung der Veranstaltung ablehnen.
Die Risikoeinschätzung bzw. das Sicherheitskonzept müssen Aussagen zum Einsatz von Ordnern bzw. eines Sicherheitsdienstes, zur Beauftragung von Sanitätswachen und zu anderen relevanten Sicherheitsaspekten enthalten.
 
Sollen in den Veranstaltungsräumen Nebeleffekte oder andere brandschutzrelevante Veranstaltungseffekte genutzt werden, so sind diese Effekte vor der Veranstaltung durch die Stadthalle Falkensee zu genehmigen. In diesen Fällen ist zudem durch den Veranstalter und auf dessen Kosten eine zertifizierte Brandwache zu stellen.


Ansprechpartner für die Reservierung und Buchung von Veranstaltungen einschließlich der Mietverträge und Absprache von Dienstleistungen ist das Veranstaltungsmanagement der Stadt Falkensee.
 
Grundsätzlich ist zunächst eine befristete kostenfreie Reservierung der Veranstaltungshalle und weiterer notwendiger Räume möglich. Mit Auslaufen dieser Frist von maximal 4 Wochen wird die Reservierung wieder aufgehoben, sofern nicht eine Buchung der Räume erfolgt ist. Die Stornierung einer Buchung ist kostenpflichtig. Einzelheiten zu Stornierungsentgelten sehen Sie im Abschnitten Mietpreise und Stornierungsentgelte.
Bitte beachten Sie, dass jegliche Änderungen oder Ergänzungen von Vertragsabsprachen/-vereinbarungen nur wirksam sind, wenn diese schriftlich vereinbart wurden.

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